Allgemeine Geschäftsbedingungen
bordan consult Ltd. & Co. KG
Steinheilstr. 4
D-85737 Ismaning
Tel.: +49 (0)89 96 20 19 15
Lieferung und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind
Bestandteil der auf Grund uns erteilter Aufträge zwischen uns und
dem Besteller bestehenden Rechtsbeziehungen und gehen als
ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen,
insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des
Bestellers vor. Abweichungen von unseren Zahlungs- und
Lieferbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns
ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Soweit der Inhalt
solcher änderungsabreden nicht hinreichend klar und bestimmbar
ist, bleiben unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gültig.
Die Gültigkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
beschränkt sich auf Rechtsverhältnisse zu Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
Sondervermögen.
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit oder die wirksame
änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen
nicht.
2. Auftrag- und Lieferpflicht
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind. Alle etwaigen Nebenabreden, sowie
nachträgliche Ergänzungen und änderungen des Auftrages
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch
uns.
Jeder Auftrag kommt mit dem Inhalt zustande, der durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit unseren Liefer-
und Zahlungsbedingungen festgestellt ist, wenn der Besteller
unserer Auftragbestätigung nicht unverzüglich, spätestens 7 Tage
nach Eingang, widerspricht. Alle vom Besteller dem Auftrag etwa
beigefügten Zeichnungen, Beschreibungen oder ähnliches
bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit im Sinne der §§463 und
480 Abs.2 BGB der ausdrücklichen gesonderten schriftlichen
Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Wir sind zu über- und
Unterlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge berechtigt, sofern
dies nicht für den Besteller unzumutbar ist. Die Selbstbelieferung
bleibt vorbehalten. Bei wesentlichen technischen änderungen
durch unseren Lieferanten oder der Einführung eines
Äquivalenttyps unter andererer Typenbezeichnung gilt die
geänderte Ware als bestellt, es sei denn, dies ist für den Besteller
unzumutbar. Teillieferungen sind zulässig. Bei
Produktionseinstellung der bestellten Ware durch unseren
Lieferanten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß
einer Schadensersatzpflicht berechtigt.
3. Liefertermin
Sämtliche Angaben von Lieferterminen und Lieferfristen sind als
ungefähre und unverbindliche Angaben zu verstehen und stehen
insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbe-
lieferung. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich
schriftlich vereinbart und als solche bezeichnet werden. Die
Vereinbarung von Fixterminen bedarf einer ausdrücklichen
gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit unserer
Geschäftsleitung. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor dem
Tage, an dem die völlige übereinstimmung zwischen uns und dem
Besteller über den Inhalt des Auftrages schriftlich hergestellt ist.
Gehen vom Besteller zu liefernde Unterlagen und
Genehmigungen nicht rechtzeitig bei uns ein, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert bzw. ein vereinbarter Liefertermin
angemessen hinausgeschoben.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung einer
Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser
Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung
mit unseren eigenen Transportmitteln durchgeführt wird. Auf
Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch-,
Transport-, Feuerschäden und Verlust versichert. Wird der
Versand der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht
bereits vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den
Besteller über.
5. Preis
Die von uns genannten Angebotspreise sind freibleibend. Die
Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem
Lager Ismaning ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und
Mehrwertsteuer.
Erhöht unser Lieferant seine Verkaufspreise, so sind wir
berechtigt, die Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise
aufzuschlagen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Bei
Abrufaufträgen können wir die vereinbarten Preise an die am Tage
der Lieferung gültigen Preisliste anpassen, ebenso bei
Bestellungen, die ganz oder teilweise mehr als einen Monat nach
Vertragsabschluß geliefert werden. Bei Importprodukten können
wir die bestätigten Preise nach billigem Ermessen um diejenigen
zusätzlichen Kosten erhöhen, die sich aus nicht unerheblichen
änderungen der Wechselkurse, der Zölle oder ähnlicher
Fiskalbelastungen erheben. Die Vereinbarung von Festpreisen
bedarf einer ausdrücklich gesonderten schriftlichen Vereinbarung
mit unserer Geschäftsleitung. Bei Nichtabnahme der vereinbarten
Menge kann, soweit sich für die Mindermenge aufgrund unserer
Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt, eine Nachberechnung des
Differenzbetrages unbeschadet eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs erfolgen.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche jedweder Art können gegen uns nur
geltend gemacht werden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Hauptpflichten des
Vertrages.
7. Zahlung
Die in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nicht anders
vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2%
Skonto auf den Netto-Warenwert, im übrigen innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wechsel und
Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt
angenommen. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur mit unserer
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zulässig und verpflichtet
den Besteller zur übernahme der für die Diskontierung und
Einbeziehung entstehenden Zinsen und Bankspesen. Bei
Zielüberschreitungen werden ohne besondere Mahnung und
vorbehaltlich der Geltungmachung weitergehender Ansprüche die
jeweils banküblichen Zinsen und Spesen berechnet.
Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne daß es dazu einer
Fristsetzung bedarf, zum Rücktritt von unausgeführten
Lieferverpflichtungen und zur Rückforderung bereits gelieferter
Waren. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
ein, erfolgt die Lieferung abweichend von vorstehenden
Zahlungsbedingungen nur noch Zug um Zug gegen Zahlung oder
nach unserem Ermessen gegen Vorauskasse. Bei größeren
Aufträgen können wir auch Vorkasse verlangen. Entsprechendes
gilt, wenn uns ungünstige Vermögensverhältnisse erst nach
Vertragsabschluß bekannt werden. Dem Besteller ist es nicht
gestattet, unsere fälligen Ansprüche mit Gegenforderungen
aufzurechnen oder wegen Gegenforderungen die Zahlung zu
verweigern, es sei denn, wegen einer Forderung, die gegen uns
rechtskräftig festgestellt ist oder von uns nicht bestritten wird.
8. Annullierung und Umtausch
Von uns schriftlich bestätigte Aufträge können grundsätzlich nicht
storniert werden, bereits ausgelieferte Ware kann nicht
zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ausnahmen sind nur
möglich aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der
Geschäftsleitung. Es werden grundsätzlich 25% des Kaufpreises
als Abstandszahlung berechnet, soweit nicht, insbesondere bei
Sondertypen oder Spezialanfertigungen oder speziellen
Abnahmemengen eine höhere Abstandszahlung vereinbart
werden muß.
9. Gewährleistung
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder
fehlerhafter Lieferung oder wegen Mängel der gelieferten Ware ist
davon abhängig, daß uns Beanstandungen der Stückzahl, der Art
oder der Eigenschaften der Ware unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich
mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf
solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
vorhanden sind. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die
Ware verändert oder eingebaut worden ist. Für Mängel und
Schäden, die auf natürlicher Abnutzung, übermäßiger
Beanspruchung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
durch den Besteller oder seine Hilfspersonen beruhen, wird nicht
gehaftet. Beanstandete Stücke sind vom Besteller auf dessen
Gefahr und Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Die
Versandkosten und sonst bei der Erledigung der Gewährleistung
unvermeidbar anfallende Aufwendungen werden von uns
übernommen, sofern sich die Berechtigung des
Gewährleistungsanspruches herausstellt. In jedem Falle, in
welchem Gewährleistungsansprüche des Bestellers begründet
sind, haften wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche wie
Wandlung, Minderung, Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren
Schadens ausschließlich auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware.
Ausnahmsweise kann der Besteller eine Herabsetzung des
Kaufpreises oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen, wenn die Ersatzlieferung ihrerseits
mangelhaft ist. Die bei begründeten Gewährleistungsansprüchen
durchzuführende Ersatzlieferung erfolgt durch uns, soweit die
Beanstandung durch unser Lieferwerk als begründet anerkannt
wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den
Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen
behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Gegenständen
vor. Der Besteller darf diese nur im gewöhnlichen Geschäftsgang
entweder zur Herstellung neuer Gegenstände verwenden oder
gegen Bezahlung oder unter Aufrechterhaltung des
Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Eine Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung der noch in unserem Eigentum stehende
Gegenstände ist dem Besteller nicht gestattet. Kosten von
Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch
des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
freigegeben.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort zur Lieferung und Zahlung sind
ausschließlich München. Für die vertragliche Beziehung gilt
deutsches Recht.